| Anwendbare
Fachgrundnormen
Die CE-Kennzeichnung gilt
als Nachweis jener Mindestanforderungen, die seither als gesetzliche Pflicht
für alle elektrischen und elektronischen Geräte angesehen wurden.
Bis zum 31. Dezember 1995 galt in Deutschland das Hochfrequenzgeräte-
und das Funkstörgesetz FTZ. Diese sahen nur Grenzwerte für die
elektromagnetische Störaussendung vor. Für die Störfestigkeit
von IT-Geräten wie Rechner und Peripherie-Zubehör gab es bis
dahin noch keine wirksame Anforderung. Um Schutzziele für ganz Europa
einheitlich zu erreichen, hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften
am 3. Mai 1989 die EMV-Richtlinie 89/336/EWG erlassen. In Artikel 12 dieser
EMV-Richtlinie werden alle europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet,
diese ab dem 1. Januar 1992 umzusetzen und ab 1.1.1996 verbindlich anzuwenden.
Wie bereits in unserem vorangeganenen Artikel beschrieben, bezieht sich
die Schutzverordnung auf Geräte, die elektromagnetische Störungen
verursachen können oder deren Betrieb durch solche Störungen
beeinträchtigt werden können, und legt entsprechende EMV Schutzanforderungen
fest. In den harmonisierten europäischen Normen sind die Anforderungen
festgelegt, deren Einhaltung durch entsprechende Messungen nachgewiesen
werden müssen. Als Geräte werden dabei im Sinne der Richtlinie
alle elektrischen und elektronischen Apparate, Anlagen und Systeme bezeichnet,
die elektrische oder elektronische Bauteile beinhalten. Die genauen EMV-Schutzanforderungen
sind wiederum in den einschlägigen harmonisierten Normen definiert.
In ihnen werden die Grenzwerte und die Prüfverfahren festgelegt, die
erforderlich sind, um mit den Anforderungen der Richtlinie übereinzustimmen.
Geräte, die nach diesen Normen gebaut sind, begründen damit die
sogenannte Konformitätsvermutung. Das Verzeichnis der harmonisierten
europäischen Normen ist im Amtsblatt der EU (Europäischen Gemeinschaften)
veröffentlicht. Seit Anfang 1996 und einer mehrjährigen Übergangsfrist,
dürfen in der EU keine neue Geräte mehr in Verkehr gebracht werden,
die nicht die Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie (CE) einhalten.
Neu waren somit:
-
die rechtliche Verantwortung
für die Einhaltung der Schutzanfoderungen lag von nun an beim Hersteller
oder Importeur eines Produktes und nicht mehr beim Betreiber.
-
zu den Schutzanforderungen gehören
jetzt zusätzlich auch die Störfestigkeit.
Mit dem Inkrafttreten der EMV-Richtlinie
wurde in Deutschland das Hochfrequenzgeräte- und Funkstörgesetz
durch das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
von Geräten (EMVG) von 1992, geändert durch das 1. Gesetz zur
Änderung des EMVG von 1995, abgelöst. Das EMVG setzt die
EMV-Richtlinie 89/336/EWG in deutsches Recht um. In seinen Anwendungsbereich
fallen typischer weise die Büromaschinen der Informationstechnik sprich
Computer. Das Gesetz schreibt die Kennzeichnungspflicht durch das CE-Zeichen
zwingend vor. Während einer Übergangsfrist von 1992 bis 1995
konnten Produkte bereits freiwillig CE-gekennzeichnet werden. Die grundlegenden
Anforderungen dieser Richtlinie müssen jedoch schon seit 1992 von
Produkten eingehalten werden. Insofern gibt es ab 1996 keine neuen Vorschriften
für Produkteigenschaften, sondern lediglich die Kennzeichnungspflicht
mit erhöhter Haftung für den Inverkehrbringenden.
Elektromagnetische
Verträglichkeit
Anwendbare Normen
für die Informationstechnik
Störaussendung/Funkstörung
| EN 50081-1 :
01.92
DIN EN 50081-1 : 03.93 |
Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV);
Fachgrundnorm Störaussendung
Teil 1 : Wohnbereich, Geschäft-
und Gewerbebereich sowie Kleinbetriebe |
| EN 50081-2 : 08.93
DIN EN 50081-2 : 03.94 |
Elektromagnetische Verträglichkeit
(EMV);
Fachgrundnorm Störaussendung
Teil 2 : Industriebereich |
Die oben genannten Fachgrundnorm
EN 50081 wurden 1998 durch die Produktnorm EN 55022 für IT Geräte
abgelöst.
EN 55022 : 1994
sowie
A1:1995 / A2:1997
DIN EN 55022 : 1995 sowie
A1:1995 / A2:1998
|
Grenzwerte und
Meßverfahren für Funkstörungen von Einrichtungen der Informationstechnik. |
Störfestigkeit
| EN 50082-1 :
01.92
DIN EN 50082-1 : 03.93 |
Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV);
Fachgrundnorm Störfestigkeit
Teil 1 : Wohnbereich, Geschäfts-
und Gewerbebereich sowie Kleinbetriebe |
| EN 50082-2 : 03.95
DIN EN 50082-2 : 02.96 |
Elektromagnetische Verträglichkeit
(EMV);
Fachgrundnorm Störfestigkeit
Teil 2 : Industriebereich |
Am 1.7.2001 wird die Fachgrundnorm
EN 50082 abgelöst und dafür tritt die Produktnorm EN 55024 in
Kraft.
| EN 55024
: 1998
DIN EN 55024 |
Einrichtungen der Informationstechnik,
Störfestigkeitseigenschaften,
Grenzwerte und Prüfverfahren |
Rückwirkungen in
Stromversorgungsnetzen
| EN 60555-2 : 04.87
DIN VDE 0838 Teil 2 : 06.87 |
Rückwirkungen
in Stromversorgungsnetzen, die durch Haushaltgeräte und durch ähnliche
elektrische Einrichtungen verursacht werden.
Teil 2 : Oberschwingungen |
EN 60555-3 : 04.87
sowie A1 : 1991
DIN VDE 0838 Teil 3 : 06.87
sowie A1 : 1993 |
Rückwirkungen in Stromversorgungsnetzen,
die durch Haushaltgeräte und durch ähnliche elektrische Einrichtungen
verursacht werden.
Teil 3 : Spannungsschwankungen |
Am 1.1.2001 werden die EN
60555-2 und EN 60555-3 durch die EN 61000-3-2 und EN 61000-3-3 abgelöst.
EN 61000-3-2
: 04.95
und alle Änderungen
DIN EN 61000-3-2 : 03.96
und alle Änderungen
|
Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV);
Teil 3: Grenzwerte;
Abschnitt 2: Grenzwerte
für Oberschwingungsströme
(Geräte-Eingangsstrom
< 16A je Leiter) |
| EN 61000-3-3 : 01.95
DIN EN 61000-3-3 : 03.96 |
Elektromagnetische Verträglichkeit
(EMV);
Teil 3: Grenzwerte;
Abschnitt 3: Grenzwerte
für Spannungsschwankungen und Flicker in Niederspannungsnetzen für
(Geräte-Eingangsstrom
< 16A je Leiter) |
|
Beispiele für Prüfungen
nach bestehenden Normen
(Schutzziele der EMV-Richtlinie
89/336/EWG)
EN 55011 Störaussendung
industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte (ISM-Geräte)
EN 55013 Störaussendung
Rundfunkgeräte u. Geräte der Unterhaltungselektronik
EN 55020 Störfestigkeit
Rundfunkgeräte u. Geräte der Unterhaltungselektronik
EN 55014-1 Störaussendung
Haushaltsgeräte
EN 55014-2 Störfestigkeit
Haushaltsgeräte
EN 55015 Störaussendung
elektrische Beleuchtungseinrichtungen
EN 61547 Störfestigkeit
elektr. Beleuchtungseinrichtungen
EN 55022 Störaussendung
informationstechnische Einrichtungen (ITE-Geräte)
EN 55024 Störfestigkeit
informationstechnische Einrichtungen (ITE-Geräte)
EN 61000-4-2 Störfestigkeit
gegen statische Entladungen (ESD)
EN 61000-4-3 Störfestigkeit
gegen elektromagnetische Felder
EN 61000-4-4 Störfestigkeit
gegen schnelle transiente Störgrößen (Burst)
EN 61000-4-5 Störfestigkeit
gegen Stoßspannungen (Surge) Störfestigkeit bei KFZ
EN 61000-4-6 Störfestigkeit
gegen leitungsgeführte Störgrößen, induziert durch
hochfrequente Felder
EN 61000-4-8 Störfestigkeit
gegen Magnetfelder mit energietechnischen Frequenzen
EN 61000-4-11 Störfestigkeit
gegen Spannungseinbrüche, Kurzzeitunterbrechungen u.Spannungsschwankungen
EN 50081-1 Störaussendung
Geräte im Bereich Haushalt
EN 50081-2 Störaussendung
Geräte im Bereich Industrie
EN 50082-1 Störfestigkeit
Geräte im Bereich Haushalt
EN 50082-2 Störfestigkeit
Geräte im Bereich Industrie
EN 61000-6-2 Störfestigkeit
Geräte im Bereich Industrie
EN 61000-3-2 Rückwirkungen
in Stromversorgungsnetzen - Oberschwingungen
EN 61000-3-3 Rückwirkungen
in Stromvesorgungsnetzen - Spannungsschwankungen
EN 60601-1-2 EMV medizinische
elektrische Geräte
Weitere Richtlinien, die
zu beachten sind:
Niederspannungsrichtlinie
73/23/EWG
Maschinenrichtlinie 98/37/EG
Informationstechnik nach
EN 60950
Unterhaltungselektronik
nach EN 60065
Transformatoren und Netzteile
nach EN 61558
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